Führerscheinklasse
Über 750 kg
CE
Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer: 5 Jahre
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG des Anhängers über 750 kg
Führerscheinklasse
Über 3500 kg
C
Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750 kg